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Für Aufenthalte ab dem 1. November 2015 ist die Einführung der Kurtaxe vorgesehen.
Bei der Kurtaxe handelt es sich um einen Betrag, der bei der Beherbergungseinrichtung zu zahlen ist und bei Aufenthalten
von 1 bis 10 Nächten zusätzlich zum Preis des gebuchten Urlaubs anfällt.