Acetaia del Balsamico Trentino ist ein kleines Bauernhaus mit 10 Zimmern in Cologna di Tenno, in bester Lage im Garda Trentino, um den Blick auf Riva del Garda und den See zu genießen.
Echtheit ist unser Motto: von der Begrüßung über das Trattoria-Restaurant bis hin zu den 0 km-Produkten des Bauernhofs.
Während eines Urlaubs im Acetaia del Balsamico haben Sie die Möglichkeit, eine Reise durch die Aromen des Trentino zu unternehmen, die wir Sie jeden Tag entdecken lassen:
vom Frühstück mit echten Produkten, das auf der Panoramaterrasse serviert wird, über die Führung durch unsere Produktion mit einem Toast im Keller bis hin zum Abendessen mit Blick auf den See in unserem Panoramarestaurant Acetaia del Balsamico.
NICHT beheiztes Schwimmbad im Sommer verfügbar: vom 15-05 bis 15-10
Unsere Adresse lautet „STRADA DI SAN ZENO 2 IN COLOGNA DI TENNO“, aber Navi findet oft unsere kleine Strasse oder auch Cologna Dorf nicht, so ich empfehle euch:
Ins Navi RIVA DEL GARDA als Ziel-Ort stellen. Wann ihr in Riva del Garda seid, Richtung VARONE WASSERFALL folgen und als sie die Eintritt vom Wasserfall erreicht haben, noch weiter ca. 1,7 Km auf die Strasse SP421 Richtung TENNO. Sie finden Acetaia del Balsamico auf die Linke Seite, wo auf die rechte Seite eine Kirche ist.
zwischen die Ausfahrt “Rovereto Sud-Gardasee Nord” ist am Wochenende zwischen 16.00 und 19.00 Uhr viel Verkehr. Als Alternative können Sie die „Ausfahrt Trient“ nehmen und dann Richtung Riva del Garda folgen. Es sind 40 Km auf der normalen Strasse (statt 18 Km von Ausfahrt „Rovereto Sud“) aber sicher bleiben Sie nicht Stunden im Stau.
Stornierungen bis zu 45 Tagen vor dem Ankunftsdatum sind kostenlos.
Von 44 bis 31 Tage vor dem Ankunftsdatum: Stornogebühr in Höhe von 50 % der Reservierung.
Ab 30 Tagen wird eine Strafe in Höhe von 100 % der Reservierung berechnet.
Bei Nichterscheinen (no show) oder vorzeitiger Abreise wird der gesamte Betrag des gebuchten Aufenthaltes in Rechnung gestellt.
Stadtsteuer: nicht in den vereinbarten Preisen enthalten.
Die Kurtaxe ist ein Betrag, der bei Aufenthalten von 1 bis 10 Nächten zusätzlich zum gebuchten Urlaubspreis im Beherbergungsbetrieb zu entrichten ist.
Es gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren